Gruppe von Jugendlichen
Übersichtsgrafik

Jugendliche.r

  • nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
  • die ständig in Österreich wohnen
  • bis zum 18. Geburtstag

Angebot

weiterführende Schulen

  1. Oberstufenformen (ab Sekundarstufe II) der Allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS)
  2. Berufsbildende mittlere (BMS) und höhere Schulen (BHS)
  3. Schule für Land- und Forstwirtschaft
  4. Sonderformen und Privatschulen

Vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Schulabbruch sollen genutzt werden:

Lehrausbildung

Lehre (duale Berufsausbildung)

  1. Lehre, Lehrberufe lt. Berufsausbildungsgesetz (BAG),
    Lehrberufe lt. Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz (LFBAG)
  2. Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA),
    für Jugendliche die keine betriebliche Lehrstelle finden
  3. Verlängerte Lehre § 8b (1) BAG und § 11a LFBAG oder Teilqualifizierung § 8b (2) BAG und § 11b LFBAG:
    Zielgruppen sind:

    • Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf
    • Jugendliche ohne oder mit negativem Abschluss der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule
    • Menschen mit Behinderungen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes
    • Jugendliche, die aus anderen Gründen in kein reguläres Lehrverhältnis vermittelt werden können

Ausbildung zu Gesundheits- und Sozialberufen

Gesundheitsberufe (Broschüre zum Download)

  • Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege
    (Pflegeassistenz- und Pflegefachassistenz-Ausbildung)
  • Schulen für medizinische Assistenzberufe
    (Medizinische Fachassistenz, Desinfektions-, Gips-, Laborassistenz, Obduktions-, Operations-, Ordinations-, Röntgenassistenz);
    Voraussetzung: mind. 3 Ausbildungen med. Assistenzberufe gem. § 20 Medizinisches-Ausbildungsgesetz (MABG), zeitgleich oder aufeinanderfolgend
  • Lehrgänge für Ausbildungen in der Pflegeassistenz
  • Zahnärztliche Assistenz
  • Medizinische Masseurin oder Medizinischer Masseur
  • Heilmasseurin oder Heilmasseur
  • Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter
  • Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter

Sozialberufe (Schulen in OÖ)

  • Lehrgänge oder Schulen für Sozialbetreuungsberufe
    (Heimhilfe, Fach-Sozialbetreuung, Diplom-Sozialbetreuung)

weitere Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen

  1. Zeitlich befristete Teilnahme an einem Deutsch-Sprachkurs bis zur Erlangung der individuell notwendigen Sprachkenntnisse
  2. Besuch von Schulen oder Ausbildungen im Ausland, wenn
    • diese mindestens gleichwertig sind oder
    • in Österreich nicht angeboten werden.
  3. Teilnahme an Offiziers- oder Unteroffiziersausbildungen beim Bundesheer.
  4. Besuch von Kursen die auf
    • schulische Externist.innenprüfungen oder
    • auf einzelne Ausbildungen vorbereitenden Kursen (z.B. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschlussprüfung oder Berufsausbildungsmaßnahmen mit Anwesenheitspflicht)

vorbereitende Maßnahmen

sofern sie mit dem Perspektiven- und Betreuungsplan vom AMS oder SMS – oder in deren Auftrag erstellt – vereinbar sind:

  1. Angebote bzw. Beratungsleistungen des Sozialministeriumservice (SMS) oder Arbeitsmarktservice (AMS)
  2. Angebote des Landes Oberösterreichs nach OÖ Chancengleichheitsgesetz zur Eingliederung in ein Aus-/Bildungsangebot oder in den Arbeitsmarkt
  3. arbeitsmarkt- oder bildungspolitische Angebote des Landes Oberösterreiches, der außerschulischen Jugendarbeit oder weitere Projekte mit zumindest 16 Wochenstunden Anwesenheitspflicht für die Teilnehmer.innen, wenn sie eine Integration oder Reintegration in weiterführende Aus-/Bildungsangebote zum Ziel haben.
  4. Angebote der Länder, der außerschulischen Jugendarbeit oder weiterer Projekte, die eine Integration oder Reintegration in weiterführende Aus-/Bildungsangebote mit einer Anwesenheitspflicht unter 16 Wochenstunden bei gleichzeitiger Perspektiven- und Betreuungsplanung zum Ziel haben (z.B. resp@ct, upgrade, JobCoaching Land OÖ, Arbeitsbegleitung Hilfswerk, Tagelöhnerprojekte).

Zusätzliche Informationen zu Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Jugendlandkarte Oberösterreich zu finden.

unqualifizierte Beschäftigung

Hilfsarbeit bzw. eine Beschäftigung ist erlaubt

  • neben einem Schulbesuch oder neben einer beruflichen Ausbildung insbesondere in den Ferien
  • unter bestimmten Voraussetzungen und mit Begleitung durch das Jugendcoaching als (zeitlich befristete) Maßnahme im Perspektiven- und Betreuungsplan festgeschrieben für Jugendliche
    • die durch einen unmittelbaren Ausbildungsantritt überfordert wären
    • die eine praktische Vorqualifizierung oder eine sehr praxisorientierte schrittweise Annäherung an eine Ausbildungssituation brauchen
    • bei denen Ausbildungsfähigkeit längerfristig gesehen eher nicht gegeben scheint
    • in Ausnahmefällen zur Überbrückung von Ausbildungspausen

Jugendcoaching

NEBA Jugendcoaching
Sozialministeriumsservice

Kostenlose Begleitung und Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang von Schule in den Beruf, aber auch außerhalb der Schule beim Einstieg in das Aus-/Bildungssystem. Im Jugendcoaching sind drei Stufen der Unterstützung möglich:

  • Stufe 1 – Erstgespräch (Kurzinformation), ca. 1 Monat
    Basisinformationen und Informationen zum Jugendcoaching in einem persönlichen Gespräch, Möglichkeiten hinsichtlich Berufswahl werden besprochen
  • Stufe 2 – Beratung mit Case Management Ansatz, max. 6 Monate
    Berufsorientierung und Hilfe bei der persönlichen Entscheidungsfindung, Klärung von Problemlagen und Hilfe bei der Organisation von Unterstützungsangeboten
  • Stufe 3 – Begleitung im Sinne eines Case Management, max. 12 Monate
    Erstellung einer Stärken- und Schwächenanalyse und eines Perspektivenplans mit mittel- und langfristigen Zielen

Ergebnisse des Perspektivenplans können sein:

  • Lehre bzw. Lehrstellensuche AMS
  • weiterer Schulbesuch
  • Produktionsschule
  • andere niederschwellige Angebote zur Heranführung an weiterführende Bildung oder Ausbildung
  • Hilfsarbeit
  • AMS- oder SMS-Angebote

weitere Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen

  1. Zeitlich befristete Teilnahme an einem Deutsch-Sprachkurs bis zur Erlangung der individuell notwendigen Sprachkenntnisse
  2. Besuch von Schulen oder Ausbildungen im Ausland, wenn
    • diese mindestens gleichwertig sind oder
    • in Österreich nicht angeboten werden.
  3. Teilnahme an Offiziers- oder Unteroffiziersausbildungen beim Bundesheer.
  4. Besuch von Kursen die auf
    • schulische Externist.innenprüfungen oder
    • auf einzelne Ausbildungen vorbereitenden (z.B. Berufsausbildungsmaßnahmen mit Anwesenheitspflicht und Lehrplänen)
  5. Andere (individuell) vorgelagerte Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen, die im persönlichen Perspektiven- und Betreuungsplan vereinbart sind

vorbereitende Maßnahmen

  1. Angebote bzw. Beratungsleistungen des Sozialministeriumservice (SMS) oder Arbeitsmarktservice (AMS)
  2. Angebote des Landes Oberösterreichs nach OÖ Chancengleichheitsgesetz zur Eingliederung in ein Aus-/Bildungsangebot oder in den Arbeitsmarkt
  3. eine Verankerung in einem Perspektiven- und Betreuungsplan bei einer Dauer von über 4 Monaten brauchen:
    • Angebote der außerschulischen Jugendarbeit, die eine (Wieder-)Eingliederung in ein Aus-/Bildungsangebot oder in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben (z.B. Projekte von Streetwork, Jugendzentren)
    • arbeitsmarkt- oder bildungspolitische Angebote der Länder oder weitere Projekte, wenn sie eine Integration oder Reintegration in weiterführende Aus-/Bildungsangebote zum Ziel haben (z.B. resp@ct, upgrade, JobCoaching Land OÖ, Arbeitsbegleitung Hilfswerk, Tagelöhnerprojekte der Sektion 6)
  4. arbeitsmarkt- oder bildungspolitische Angebote des Landes Oberösterreiches oder weitere Projekte mit zumindest 16 Wochenstunden Anwesenheitspflicht für die Teilnehmer.innen, wenn sie eine Integration oder Reintegration in weiterführende Aus-/Bildungsangebote zum Ziel haben; Verankerung in einem Perspektiven und Betreuungsplan (z.B. Projekte der Beruflichen Qualifizierung nach dem OÖ Chancengleichheitsgesetz)

Zusätzliche Informationen zu Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Jugendlandkarte Oberösterreich zu finden.

unqualifizierte Beschäftigung

Hilfsarbeit bzw. eine Beschäftigung ist erlaubt

  • neben einem Schulbesuch oder neben einer beruflichen Ausbildung insbesondere in den Ferien
  • unter bestimmten Voraussetzungen und mit Begleitung durch das Jugendcoaching als (zeitlich befristete) Maßnahme im Perspektiven- und Betreuungsplan festgeschrieben für Jugendliche
    • die durch einen unmittelbaren Ausbildungsantritt überfordert wären
    • die eine praktische Vorqualifizierung oder eine sehr praxisorientierte schrittweise Annäherung an eine Ausbildungssituation brauchen
    • bei denen Ausbildungsfähigkeit längerfristig gesehen eher nicht gegeben scheint
    • in Ausnahmefällen zur Überbrückung von Ausbildungspausen

Arbeitsmarktservice

AMS-Beratung

AMS

Der/die AMS-Berater.in erstellt gemeinsam mit der/dem Jugendlichen eine Betreuungsvereinbarung im Sinne der AusBildung bis 18. Bei Bedarf erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Jugendcoaching.

Mögliche Ergebnisse der AMS-Beratung können sein:

  • Lehrstellensuche, -vermittlung
  • weiterer Schulbesuch
  • AMS-Angebote
  • andere niederschwellige Angebote zur Heranführung an weiterführende Bildung oder Ausbildung
  • Hilfsarbeit nach Beratungsgespräch und Vermittlung an das Jugendcoaching
  • Vermittlung Jugendcoaching
  • Abklärung Gesundheitsstraße
  • Berufsdiagnostisches Gutachten (BBRZ)

Hier geht es zur Jugendlandkarte Oberösterreich.

Erfüllen der Ausbildungspflicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres

  • ein erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen (berufsbildenden) mittleren Schule nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
  • ein Abschluss einer Lehrausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz oder nach dem Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz
  • eine erfolgreich abgeschlossene Teilqualifizierung gem. § 8b Abs. 2 (auch in Verbindung mit § 8c) BAG oder gem. § 11b LFBAG
  • ein Abschluss einer gesundheitlichen Ausbildung von mind. 2.500 Stunden nach gesundheitsrechtlichen Vorschriften

Ziel der Ausbildungspflicht bis 18 ist, einen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss zu erreichen.

Ausbildung pausierend

Bei Wartezeiten

  • auf Bestätigungen seitens der Familie (z. B. Ausbildungsbestätigung, Bestätigung für eine Ruhendstellung etc.), bis zu 4 Wochen
  • auf Anerkennung der Ausbildung, während der Zeit der Abklärung
  • auf einen Ausbildungsplatz bei Vorlage einer Bestätigung (z. B. Lehrstellenzusage), bis zu 6 Monate

Bei Wartezeiten, die 6 Monate übersteigen, ist entweder die Vermittlung auf Hilfsarbeit durch das AMS möglich oder die Absolvierung eines Jugendcoaching verpflichtend vorgeschrieben.

Bei Schwangerschaft: wenn noch kein Kinderbetreuungsgeld-Bescheid vorliegt bzw. bei aufrechter Schwangerschaft, ab Beginn des Mutterschutzes bis 3 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin.

Zu beachten: ist nicht dem Ruhen der Ausbildungspflicht (§ 7 APflG) gleichzusetzen!

Ausbildung ruhend

§ 7 APflG

Die Ausbildungspflicht ruht für folgende Zeiträume:

  • Bezug von Kinderbetreuungsgeld
  • Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialjahr, Freiwilligen Umweltjahr, einem Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland, einem Freiwilligen Integrationsjahr
  • Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst zur Einrichtung von Erasmus+
  • Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
  • wenn aus berücksichtigungswürdigen Gründen keine Ausbildung absolviert werden kann (z.B. akute Erkrankung)

Jugendliche.r ist 18 Jahre alt

Das Gesetz gilt nicht für Jugendliche über 18 Jahren.

Für Jugendliche über 18 Jahre schließt die Ausbildungsgarantie bis 25 Jahre an.

Für Jugendliche, die vor dem 18. Geburstag eine weiterführende Aus-/Bildung abschließen, endet die Ausbildungspflicht mit dem Abschluss.

Links

https://www.ausbildungbis18.at/
https://www.jugendlandkarte.at/

Zu Schulen
https://www.lsr-ooe.gv.at/schulen-und-unterricht/schulen-in-ooe/schulen-in-ooe/?no_cache=1
Jugendcoaching in Schulen:
https://www.kost-oberoesterreich.at/uebergang-schule-beruf/

Lehre
https://lehrbetriebsuebersicht.wko.at/default.aspx?bdl=4
http://www.lehrberufsabc.at/startseite.html
https://www.bmlfuw.gv.at/land/land-bbf/bildung-agrar-schulen/agrarberufe.html
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/IBA.html
https://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/foerderungen/ueberbetriebliche-lehrausbildung
https://www.bmdw.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung-Duales-System/IntegrativeBerufsausbildung(IBA).html
https://www.lehre-statt-leere.at/
https://www.neba.at/nach-berzirk/advanced-search/102

Ausbildung zu Gesundheits- und Sozialberufe
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=489
https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/schulen-fuer-sozialberufe/standorte/?region=4

 

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Zusätzliche Informationen zu Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene
findest du in der Jugendlandkarte OÖ.

Jugendlandkarte Oberösterreich

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